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Die für uns wichtigsten Änderungen zum 1. März 2012:
1) Der Europäische Wels darf aktiv beangelt werden. Es gilt allerdings eine ganzjährige Schonzeit, so dass jeder Wels wieder zurückgesetzt werden muss.
2) Die Sperrzeit für Wurm (1. April – 31. Mai) wird gestrichen.
3) Das Nachtangeln ist ganzjährig erlaubt. Ausgenommen sind die Naturgebiete, wo das Nachtangeln bisher schon nicht erlaubt war. Die Verwendung von einem Zelt, etc. wird nicht freigegeben. Dies ist und bleibt in der Verantwortung der Gemeinden. Dem Inhaber des Fischereirechts bleibt es weiterhin vorbehalten das Nachtangeln zu brschränken, um Unannehmlichkeiten für die Anwohner zu vermeiden.
4) Die Mindestgrößen für die Rotfeder und Aland verfallen.
5) Die Schonzeit für Hecht ist bis zum 31. Mai reduziert worden, so dass das Ende der Schonzeit mit der Sperrzeit für Köder gleichgesetzt wird.
6) Der Verkauf von Fischen wird für Angler verboten.
Quelle: Herbert Kallas von www.Angeln-in-den-Niederlanden.de
Sportvisserij Nederland: Wijziging visserijregels per 1 maart 2012 – Freitag, 19. August 2011

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